Preis- und Leistungsverzeichnis

Sommerrabatt

  • 15 % Nachlass auf Wartungspauschale
  • Ausführungszeitraum: 01. Mai – 31. August

Wartungen

  • HDG

      HDG Garantiebdingungen

    Compact 30–95

    Wiederholung: 1x jährlich
    Preis: 344 € / Einsatz

    • Überprüfung aller Anlagenkomponenten auf Verschleiß und Funktion
    • Überprüfung aller Funktionen der Regelung/Steuerung
    • Reinigung des Heizkessels gemäß Herstellervorgaben (sofern nicht durch den Betreiber ausgeführt)
    • Verbrennungstechnische Überprüfung und Einstellung der Verbrennungsparameter
    • Kontrolle der sicherheitsrelevanten Einrichtungen
    • Sichtkontrolle der Abgaswege (soweit zugänglich)
    • Dokumentation der durchgeführten Arbeiten im Wartungsbericht

    Compact 100-115

    Wiederholung: 1x jährlich
    Preis: 344 € / Einsatz

    • Überprüfung aller Anlagenkomponenten auf Verschleiß und Funktion
    • Überprüfung aller Funktionen der Regelung/Steuerung
    • Reinigung des Heizkessels gemäß Herstellervorgaben (sofern nicht durch den Betreiber ausgeführt)
    • Verbrennungstechnische Überprüfung und Einstellung der Verbrennungsparameter
    • Kontrolle der sicherheitsrelevanten Einrichtungen
    • Sichtkontrolle der Abgaswege (soweit zugänglich)
    • Dokumentation der durchgeführten Arbeiten im Wartungsbericht

    Compact 150-200

    Wiederholung: 1x jährlich
    Preis: 344 € / Einsatz

    • Überprüfung aller Anlagenkomponenten auf Verschleiß und Funktion
    • Überprüfung aller Funktionen der Regelung/Steuerung
    • Reinigung des Heizkessels gemäß Herstellervorgaben (sofern nicht durch den Betreiber ausgeführt)
    • Verbrennungstechnische Überprüfung und Einstellung der Verbrennungsparameter
    • Kontrolle der sicherheitsrelevanten Einrichtungen
    • Sichtkontrolle der Abgaswege (soweit zugänglich)
    • Dokumentation der durchgeführten Arbeiten im Wartungsbericht

    Compact 30–95 1x jährlich 344 € / Einsatz
    Compact 100-115 1x jährlich 344 € / Einsatz
    Compact 150-200 1x jährlich 344 € / Einsatz

    HDG Garantiebdingungen

    HDG steht für …

    • Punkt 1
    • Punkt 2 Weitere Hinweise, z.B. Lieferzeit, Service, Garantie.

  • KWB

    KWB Combifire CF2

    Wiederholung: 1x jährlich
    Preis: 374 € /Einsatz

    • Flugasche im Brennraum entfernen
    • Aschereste in den Primär- und Sekundärluftführungen entfernen
    • Aschereste vom Brennkammerstein entfernen
    • Überprüfung der Wärmetauscherreinigung
    • Reinigung und Funktionsüberprüfung der Breitband-Lambdasonde
    • Überprüfung der Verschleißteile
    • Überprüfung der Abgasführung
    • Überprüfung der Kesseltüren auf Dichtheit
    • Überprüfung der Primär– und Sekundärluftklappen
    • Überprüfung von thermischer Ablaufsicherung und Anlagendruck
    • Überprüfung der Anlagenparameter am Kesselbediengerät
    • Bei Bedarf Software-Update

    KWB Combifire CF2 1x jährlich 374 € /Einsatz
  • iDM

    iDM Garantiebedingungen

    1. Allgemeines

    Die iDM Energiesysteme GmbH, FN 44919h, Seblas 16-18, 9971 Matrei in Osttirol,(kurz: iDM) leistet ausschließlich aufgrund der vorliegenden Garantiebedingungen gegenüber ihren Kunden eine Garantie auf die in der vorliegenden Preisliste angeführten Produkte.

    1. Garantiedauer

    2.1. iDM gewährt nach Maßgabe des unter Punkt 3. angeführten Garantieumfanges eine Garantie für die Dauer von drei Jahren ab der Inbetriebnahme des Produktes (kurz „Garantiedauer“).

    2.2. Für folgende Produkte gilt die jeweils angeführte abweichende Garantiedauer: Trinkwasserspeicher bei AQA und iPUMP: 5 Jahre; Wärmepumpenverdichter: 6 Jahre; HYGIENIK Speicherkörper: 10 Jahre, jeweils ab der Inbetriebnahme des Produktes.

    1. Garantieumfang

    3.1. Die Garantie erstreckt sich auf die sach- und fachgerechte, dem jeweiligen Zweck entsprechende Werkstoffbeschaffenheit und -verarbeitung und die einwandfreie Funktion der Produkte zum Zeitpunkt der Auslieferung. Veränderungen in der Konstruktion und/oder Ausführung, die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert des Produktes für den Kunden unzumutbar beeinträchtigen, sind von der Garantie nicht umfasst.

    3.2. Im Garantiefall werden von iDM für die Dauer von drei Jahren ab Inbetriebnahme auch die für die Behebung des Garantiefalls benötigten Ersatzteile, die angemessenen Austauschkosten sowie die Fahrtspesen übernommen.

    3.3. Für jene Produkte, für die eine abweichende Garantiedauer festgelegt wurde (Punkt 2.2.), werden lediglich die benötigten Ersatzteile für die dort angegebene Garantiedauer von iDM zur Verfügung gestellt. 3.4. Jedenfalls nicht von der Garantie umfasst sind undichte Verschraubungen oder Verschleißteile wie Magnesium-Schutzanoden, Filtereinsätze, Dichtungen, Sicherungen, Akkus und Batterien udgl. 3.5. Die Garantie bezieht sich zudem ausschließlich auf die Behebung des Garantiefalls selbst, unter keinen Umständen jedoch auf allenfalls aufgrund des Garantiefalls eingetretene oder eintretende (Folge-)Schäden welcher Art auch immer. 3.6. iDM übernimmt zudem keine zusätzlichen Kosten wie bspw. für die Fehlerfeststellung oder ähnliches, sondern lediglich die für die Behebung des Garantiefalls erforderlichen angemessenen Kosten nach Punkt 3. 3.7. Geräte- oder Anlagenüberprüfungen sind Teil des Wartungsprogramms von iDM und von der Garantie ausgeschlossen. 3.8. Jedenfalls nicht von der Garantie umfasst sind Frost- und Korrosionsschäden bei Anlagen ohne Sicherheits-Wärmetauscher-Set sowie sämtliche Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder höhere Gewalt ebenso wie Schäden oder Funktionsstörungen, die durch die Integration der Produkte in Systeme oder durch die Verwendung mit nicht kompatiblen Komponenten verursacht werden. Die Garantie erlischt bei unsachgemäßer Nutzung, Bedienung oder Lagerung der Produkte sowie bei Missachtung der Montage-, Betriebs- oder Wartungsvorschriften von iDM. 4. Garantievoraussetzungen 4.1. Der Kunde hat iDM innerhalb der unter Punkt 2. angeführten Garantiedauer schriftlich über einen allfälligen Garantiefall zu informieren. 4.2. Die Gewährung der Garantie setzt voraus, dass das Produkt von einer gewerblich konzessionierten Fachfirma ordnungsgemäß, unter Berücksichtigung der Montageanleitungen von iDM, sämtlicher gesetzlicher Bestimmungen und einschlägigen Normen sach- und fachgerecht installiert, von einem befugten iDM-Kundendienst in Betrieb genommen wurde (Rückmeldung an iDM mit vom Kunden unterschriebenem Inbetriebnahmeprotokoll), und die vorgeschriebenen Wartungen zeitgerecht und vollumfänglich durchgeführt wurden. 4.3. Bei Fremdeingriffen in das Produkt erlischt jeglicher Garantieanspruch gegenüber iDM. 4.4. Im Übrigen besteht der Garantieanspruch nur, wenn vom zugelassenen iDM-Kundendienst regelmäßige Wartungsarbeiten sowie Dichtheits- und Funktionsprüfungen der Kältekreisläufe, Register- und Plattentauscherreinigungen sowie Kontrollen der Schutzanode (Zeitintervalle je nach Wasserqualität, mindestens jedoch alle zwei Jahre) durchgeführt werden. Bei Wärmepumpen ist eine Wartung nach dem ersten Jahr ab Inbetriebnahme, danach alle zwei Jahre zwingend vorgeschrieben. Die Inbetriebnahme muss spätestens ein Jahr ab Auslieferung erfolgen. 4.5. Hinsichtlich der verlängerten Material-Garantiedauer für Trinkwasserspeicher bei AQA und iPUMP ist die Schutzanode zwingend und nachweislich alle 2 Jahre von iDM geschultem Personal zu kontrollieren. 5. Allgemeine Bestimmungen 5.1. Durch die Behebung des Garantiefalls kommt es zu keiner Verlängerung der Garantiedauer, noch beginnt diese von neuem zu laufen. 5.2. Die Behebung des Garantiefalls darf ausschließlich unter der von iDM vorgegebenen Abwicklung und nur von jenen Personen durchgeführt werden, die von iDM dazu bevollmächtigt wurden. Allfällige Kostenersatzansprüche des Kunden aufgrund einer selbstständig beauftragten Behebung des Garantiefalls sind ausgeschlossen. 5.3. Allfällige Gewährleistungsansprüche bleiben von der Garantie unberührt. Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist aufgrund der von iDM durchgeführten Behebung des Garantiefalls entsteht ebenso wenig, wie eine (weitere) Garantie für die von iDM eingebauten Ersatzteile. 5.4. iDM haftet auch nicht für allfällige Schäden, welcher Art auch immer, die durch die Behebung des Garantiefalls eintreten. 5.5. Die Kunden haben die Möglichkeit, die Garantie auf den Wärmepumpenverdichter durch die Zahlung eines einmaligen Pauschalbetrages in Höhe von EUR 200,00 exkl. USt. – die schriftliche Bestätigung seitens iDM vorausgesetzt – zu verlängern. Dadurch verlängert sich die Garantie um weitere 4 Jahre und somit insgesamt auf 10 Jahre ab Inbetriebnahme. Die Wartungen gemäß Punkt 4. sind auch bei dieser Verlängerung der Garantie auf den Wärmepumpenverdichter vollumfänglich durchzuführen