Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) wurde im Rahmen des Klimapakets die Förderung von CO2-neutralen Heizsystemen neu geregelt. Die BEG EM (Einzelmaßnahmen) regelt in erster Linie die Sanierung bereits bestehender Gebäude mit dem Fokus auf Energieeffizienz und CO2-Einsparung. Die Basisförderung für Wärmepumpe und Holzheizung liegt bei 35% der Gesamtkosten. Wird beispielsweise ein Ölkessel ausgetauscht, steigt der Fördersatz auf 45 % – Stichwort „Abwrackprämie für Ölkessel“.
Die Förderung für Biomasseheizung und Wärmepumpe setzt sich aus mehreren möglichen Stufen und Optionen zusammen.
Das heißt maximal 55% Förderung für die Brutto-Gesamtkosten des Anlagenumbaus.
Die Förderung von thermischen Solaranlagen beträgt in der Basis 30% der Gesamtkosten. Wird gleichzeitig der Haupterzeuger des Gebäudes getauscht sind noch höhere Fördersätze möglich.